Korruption & Einschränkungen
§3.0 Korruption in Staatsfraktionen Erlaubt:
Informationsweitergabe an kriminelle Fraktionen Verboten:
Übergabe oder Einlagerung illegaler Items (Waffen, Westen, Schwarzgeld)
Tragen illegaler Waffen als Beamter außerhalb des Dienstes
Ausgenommen von Korruption: Chiefs / Oberbeamte mit Managementrechten
§3.1 Spendenartikel & Fraktionen Fraktionsmitglieder dürfen keine Donator-Items (z. B. Waffen aus Cases) einlagern oder handeln. Ausnahmen: RP-basierte Erpressungen oder Übergaben mit Genehmigung.
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